Klare
Strategie im Rechtsschutzverfahren gefordert
Mir
lag es völlig fern,
einen Antrag zu stellen, der darauf zielt, auf den Rechtsschutz seitens der
Stadt im Verfahren zur Genehmigung der Verwertungsanlage auf dem Gelände der
Firma Theo Steil zu verzichten. Dies wäre auch absurd. Sind wir doch gerade
im Bauausschuss, dem ich Vorsitze, seit nunmehr fast einem Jahr intensiv
dabei, einen rechtskräftigen Bebauungsplan aufzustellen, der die Ansiedlungen
auf dem gesamten Areal definiert und im Ergebnis eine Verwertungsanlage für
nicht zulässig erklären wird.
Vielmehr
ging es mir darum, deutlich zu machen, dass wir uns als Stadtverordnete ausführlich
über den Inhalt des Bescheides des Landesumweltamtes (LUA) informieren lassen
sollten. Und zwar unter Zuhilfenahme des Rechtsbeistandes der Stadt
Eberswalde.
Dies
hatte ich in der Stadtverordnetenversammlung nicht zuletzt damit begründet,
dass uns bisher der Bescheid des LUA nicht vorliegt. Auch eine über die reine
juristische Bewertung der Wirksamkeit unserer Veränderungssperre
hinausgehende inhaltlich Würdigung des Genehmigungsbescheides
des LUA fand sich in der 21 Seiten
starken Tischvorlage nicht. Dies erscheint mir allerdings dringend geboten,
denn nach allem, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, stützt
das LUA seine Entscheidung u.a. auf § 38 BauGB.
Darin heißt es:
Inhaltliche
Würdigung
der Genehmigung notwendig „Auf
Planfeststellungsverfahren ... sowie auf die auf Grund des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich
zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen geltenden Verfahren sind die §§ 29
bis 37 nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wird".
Das hätte
unter Umständen zur Folge, dass die bisher von uns beschlossene Veränderungssperre
gar keine Wirkung entfaltet und auch das derzeitige Bebauungsplanverfahren den
Bau der Anlage nicht verhindern kann. Es gibt allerdings im selben Paragrafen
noch einen kleinen Nebensatz. Der heißt: „städtebauliche Belange sind zu
berücksichtigen". Darauf sollten wir unsere Rechtsschutzaktivitäten
konzentrieren. Dies alles ist juristisch sehr interessant, aber eben auch
schwer zu durchdringen. Daher hielt ich eine umfassende Vorab-Information
durch den von der Verwaltung beauftragten Rechtsbeistand für unabdingbar.
Unabhängig
davon habe ich ausdrücklich das Ansinnen der Verwaltung unterstützt, sofort
Widerspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides zu
beantragen, um so in ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren einsteigen zu können.
Die direkte Klagemöglichkeit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ja gerade nicht
gegeben. Ich kann nur sagen, dass ich 14 000 Unterschriften nicht ignoriere.
Jeder einzelne, der unterschrieben hat, hat aber ebenso einen Anspruch darauf,
dass es auch in einem Rechtsschutzverfahren keine Schnellschüsse, sondern
eine klar strukturierte und inhaltlich von der Stadtverordnetenversammlung
getragene Strategie gibt. Im Januar wird es eine öffentliche
Informationsveranstaltung geben. Dann werden hoffentlich alle Beteiligten
etwas schlauer sein.
Christian
Trill, Eberswalde