Unterstützung für Widerspruch

Klare Strategie im Rechtsschutzverfahren gefordert

Mir lag es völlig fern, einen Antrag zu stellen, der darauf zielt, auf den Rechtsschutz seitens der Stadt im Verfahren zur Genehmigung der Verwertungsanlage auf dem Gelände der Firma Theo Steil zu verzichten. Dies wäre auch absurd. Sind wir doch gerade im Bauausschuss, dem ich Vorsitze, seit nunmehr fast einem Jahr intensiv dabei, einen rechtskräftigen Bebauungsplan aufzustellen, der die Ansiedlungen auf dem gesamten Areal definiert und im Ergebnis eine Verwertungsanlage für nicht zulässig erklären wird.

Vielmehr ging es mir darum, deutlich zu machen, dass wir uns als Stadtverordnete ausführlich über den Inhalt des Bescheides des Landesumweltamtes (LUA) informieren lassen sollten. Und zwar unter Zuhilfenahme des Rechtsbeistandes der Stadt Eberswalde.

Dies hatte ich in der Stadtverordnetenversammlung nicht zuletzt damit begründet, dass uns bisher der Bescheid des LUA nicht vorliegt. Auch eine über die reine juristische Bewertung der Wirksamkeit unserer Veränderungssperre hinausgehende inhaltlich Würdigung des Genehmigungsbescheides des LUA fand sich in der 21 Seiten starken Tischvorlage nicht. Dies erscheint mir allerdings dringend geboten, denn nach allem, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte, stützt das LUA seine Entscheidung u.a. auf § 38 BauGB. Darin heißt es:

Inhaltliche Würdigung der Genehmigung notwendig „Auf Planfeststellungsverfahren ... sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher Abfallbeseitigungsanlagen geltenden Verfahren sind die §§ 29 bis 37 nicht anzuwenden, wenn die Gemeinde beteiligt wird".

Das hätte unter Umständen zur Folge, dass die bisher von uns beschlossene Veränderungssperre gar keine Wirkung entfaltet und auch das derzeitige Bebauungsplanverfahren den Bau der Anlage nicht verhindern kann. Es gibt allerdings im selben Paragrafen noch einen kleinen Nebensatz. Der heißt: „städtebauliche Belange sind zu berücksichtigen". Darauf sollten wir unsere Rechtsschutzaktivitäten konzentrieren. Dies alles ist juristisch sehr interessant, aber eben auch schwer zu durchdringen. Daher hielt ich eine umfassende Vorab-Information durch den von der Verwaltung beauftragten Rechtsbeistand für unabdingbar.

Unabhängig davon habe ich ausdrücklich das Ansinnen der Verwaltung unterstützt, sofort Widerspruch einzulegen und die Aussetzung der Vollziehung des Bescheides zu beantragen, um so in ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren einsteigen zu können. Die direkte Klagemöglichkeit ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt ja gerade nicht gegeben. Ich kann nur sagen, dass ich 14 000 Unterschriften nicht ignoriere. Jeder einzelne, der unterschrieben hat, hat aber ebenso einen Anspruch darauf, dass es auch in einem Rechtsschutzverfahren keine Schnellschüsse, sondern eine klar strukturierte und inhaltlich von der Stadtverordnetenversammlung getragene Strategie gibt. Im Januar wird es eine öffentliche Informationsveranstaltung geben. Dann werden hoffentlich alle Beteiligten etwas schlauer sein.

Christian Trill, Eberswalde