Leserbrief zu dern MOZ-Veröffentlichungen Wasserschutzgebiete (08.09.07) und Lärmkarte (12.09.07)

 

Land Brandenburg und die Fa. Theo Steil

 

Die Untere Wasserbehörde Eberswalde hat in Vertretung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) am 08.09.07 die geplanten Wasserschutzgebiete für das Wasserwerk Finow veröffentlicht. Alle 3 Zonen II und große Teile der Zone IIa liegen in der Bewertungsfläche zur geplanten Müllverbrennunganlage (MVA) der Fa. Theo Steil (Radius 2,5km).

Schon zum Erörterungstermin wurde darauf hingewiesen, dass das Wasserwerk Finow in diesem Radius liegt. Dieses Wasserwerk versorgt Finow, Brandenburger Viertel, Clara-Zetkin-Siedlung, Finowfurt und Lichterfelde mit Trinkwasser. Langzeitschäden durch die MVA wären eine Katastrophe.

 

Das Landesumweltamt (LUA) des MLUV veröffentlichte in der MOZ am 12.09.2007 eine Lärmkarte, in der Eberswalde und Umgebung als Region mit hohem Geräuschpegel eingestuft wurde. Die Kommunen werden verpflichtet den Lärm zu reduzieren. Da ist es sehr brisant, dass das LUA selbst über eine Lärmvergrößerung durch die MVA in Eberswalde entscheiden muss. 90.000 t/a (zum größten Teil sogar aus Trier) werden wohl nicht geräuschlos transportiert, verladen, ...

 

Internetstudien und der Erfahrungsaustausch mit anderen Bürgerbewegungen ergaben, dass in den alten Bundesländern anscheinend die Ämter eine aktivere Rolle zum Schutz der Bevölkerung spielen als im Land Brandenburg.

 

So wurde durch eine ZEUS-Studie die Fa. Theo Steil am Hauptstandort Trier dazu verpflichtet, die Staubemmission durch Einhäusung ihrer Anlagen drastisch zu reduzieren.

Luftaufnahmen vom Standort Eberswalde (www.mva-eberswalde.de  Bilder zur Steil-Altlast) zeigen das ungeschützte Gelände, so dass Staub und Lärm ungehindert die Wohngebiete in Nordfinow und Lichterfelde beeinträchtigen.

 

Unsere Bürgerinitiative wollte das Ergebnissprotokoll des Erörterungstermin zur MVA auf der o.g. Homepage allen Bürgern im Barnim zur Verfügung stellen. Was in den alten Bundesländern möglich ist (s. Paderborn), ist uns vom LUA in Frankfurt/O. untersagt worden.

 

Fazit: Es wäre wünschenswert, wenn im MLUV der Schutz und die Information der Bewohner im Land Brandenburg an oberster Stelle stehen würden. Eine Entscheidung des LUA zur MVA-Eberswalde in diesem Sinne steht noch aus.

 

Ulrich Grätsch, Lichterfelde

Leiter Wasserhygiene in der LWU-Hygiene Eberswalde