Lokale Agenda 21 Eberswalde e.V.
c/o Stadtverwaltung
Dr.- Zinn- Weg 18
16225 Eberswalde
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Eberswalde, den 12.02.2007
Landesumweltamt Brandenburg
Regionalabteilung Ost
Genehmigungsverfahrensstelle
Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt (Oder)
Einwendung zum Antrag auf Genehmigung der thermischen Verwertungsanlage der Fa. Theo Steil GmbH, mit vorgeschalteter Einrichtung zur Abfallaufbereitung in 16227 Eberswalde, Angermünder Str.77
Bezug: Antragsunterlagen z. o. g. Antrag im Rahmen der öffentlichen Auslegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand des Vereins Lokale Agenda 21 Eberswalde e.V. bezieht hiermit Stellung gegen den o. g. Antrag und erhebt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hier Einwendungen. Der Verein hat sich ausführlich mit der Problematik des Antrages beschäftigt und im Rahmen seines Vereinszweckes, der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland Eberswalde und dabei der Unterstützung der Bürgerbeteiligung zwei Bürgerversammlungen u. a. mit Vertretern des Antragstellers durchgeführt, in deren Folge und durch Einsicht in die Unterlagen nachstehende Bedenken und Hinweise entstanden sind.
Die Stellung Nehmenden sind vom Antrag der Fa. Th. Steil auf Errichtung der Anlage gemeinschaftlich in Beziehung zu den Zwecken des Vereins betroffen, da sie die Perspektiven der Stadt und Region im Sinne der nachhaltigen Entwicklung, der Lebensqualität und des Allgemeinwohls sowie die Berücksichtigung des Bürgerwillens betreffen.
Die Einwendungen sind Meinungen der Mitglieder des Vorstandes wie unten zeichnend.
Nach Quellen des
LUA BB („Umweltdaten Brandenburg
2006, Fachartikel Technischer Umweltschutz“) bestehen im gemeinsamen
Entsorgungsraum Berlin- Brandenburg derzeit und auch in Bezug auf die
Abfallprognose 2014 genügend freie Kapazitäten zur thermischen Verwertung von
Abfällen wie hier beantragt. Es kann diesbezüglich als nicht nachhaltig
empfunden werden, wenn vorhandene und genehmigte Anlagen nicht besser
ausgelastet und damit Ressourcen geschont werden. Eine Zuwendung von ca.
5Mio.€ Steuergeldern als Investitionszulage (15%) wird angesichts dieses
offenkundigen Fehlbedarfs als Verschwendung angesehen.
Das Unternehmen
Th. Steil GmbH ist bisher ausschließlich in der Metallaufbereitung tätig und
verfügt dort über lange Erfahrungen. Die geplante Anlage aber wäre die erste
Müllverbrennungsanlage der Firma, d. h. es handelt sich um ein neues, völlig
andersartiges Geschäftsfeld, in dem keinerlei Erfahrung im ordnungsgemäßen
Betrieb einer derartigen Anlage bestehen! Die Anlage wird überdies mit einer
Brennstoffzusammensetzung geplant, die n. u. K. bisher in Deutschland nicht in
Betrieb ist. Dadurch erscheinen alle Verweise auf andere Anlagen in Bezug auf
Verfahrenssicherheit, Rauchgasreinigung und Unbedenklichkeit prinzipiell fragwürdig.
Der vorgesehene
Standort liegt in Nähe von Wohngebieten, die neben allgemeiner Wohnbebauung
auch besonders vorsorgebedürftige Einrichtungen wie Kita und Altenpflegeheim
aufweisen. Dazu kommen Großbetrieben der Nahrungsmittelproduktion (Brotfabrik Märkisch
Edel, Märka Getreideaufbereitung) und des Lebensmittelhandels in unmittelbarer
Nähe und tw. im Kerngebiet der prognostizierten maximalen Immission.
Nach unserer Auffassung ist dadurch der Standort als besonders sensibel in Bezug auf die Betroffenheit der Bevölkerung anzusehen. Die mehrfach postulierte Irrelevanz der Emission muss in einer humantoxikologischen Prognose geprüft werden, da alle Risiken, u. a. im Havariefall, n. u. A. nicht ausreichend bewertet sind.
Der Lokalen
Agenda 21 Eberswalde e.V. ist die Sensibilität des Themas „energetische
Verwertungsanlage“ bewusst. Bei einer Entscheidung dieser Tragweite für eine
Stadt ist jedoch eine Kommunikation im Abwägungsprozess mit den Bürgern
anzustreben um Akzeptanz zu schaffen. Die bisherige Öffentlichkeitsarbeit zum
Thema war kontraproduktiv und wäre im Falle einer Errichtung der Anlage zu
korrigieren. Die Öffentlichkeitswirksamkeit im Falle einer Errichtung der
Anlage über die Stadtgrenzen hinaus sollte ebenfalls berücksichtigt werden.
„Image“ und Entwicklung der Stadt würden durch solch einen Bau
richtungweisend beeinflusst.
Eberswalde und sein Umland hat eine besonders attraktive, aber auch sensible Naturraumausstattung, die sich in der Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten verschiedener Kategorien ausdrückt. Das Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin dient dabei u. a. als Beispielsraum für eine harmonische und nachhaltige Landschaftsentwicklung mit nachhaltigen Landnutzungssystemen. Entwicklungsziele von Stadt und Region sind so u. a. Tourismus und Gesundheitswesen, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz.
Die beantragte
Anlage läuft diesen Zielen entgegen; neben direkten Negativfolgen wie Immission
und Landschaftsbildbeeinflussung wird ein Imageschaden befürchtet, der die
bisherige Wertschöpfungen und Entwicklungspotentiale negativ beeinflussen würde.
Durch die Anlage würden fortlaufend gereinigte Rauchgase incl. Wärme abgegeben. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Rauchgase wird aus den Reinigungsstufen und aus den Qualitätsparametern der Ersatzbrennstoffe deklariert. Das dies so sein wird und immer eingehalten werden wird, hängt von vielen Faktoren ab. Entsprechen die vorgesehenen Verfahren und Stufen der Rauchgasreinigung tatsächlich der EU- Kategorie „best verfügbare Technik“?
Im Sinne der Bürger von Eberswalde wäre insbesondere bezüglich der Filteranlagen der maximal mögliche technische Schutz für die Gesundheit der Anwohner Pflicht.
Wie werden die Grenzwerte für Chlor und Quecksilber von <1% eingehalten, die in der Qualitätsdeklaration des beabsichtigten Ersatzbrennstoffs fast erreicht werden, aber in Bezug auf die Verbrennungstemperatur höchst relevant für die Emissionswerte sind?
Insgesamt muss die Gefahrenabwehr neben der fortlaufenden Prüfungen ankommenden Abfalls und einer permanenten Rauchgasüberwachung auch besondere Vorsorge für verschiedenartige Havariefälle vorsehen, damit auch im Störfall keine unzumutbaren Belastungen für Mensch, Natur und Umwelt eintreten. Ist ein Störfallplan nach StörfallVO vorzulegen und genügen die Antragsunterlagen diesen Anforderungen?
Es wird
dahingehend Besorgnis geäußert, dass zusätzliche Quellen für Staubemissionen
aus dem Umgang mit den Ersatzbrennstoffen bei Anlieferung, Aufbereitung,
Lagerung und Beschickung des Brennkessels, aber auch bei Reinigung, Umschlag und
Transport der Aschen, Schlacken und Filterrückstände nicht genügend
kalkuliert sind, so dass die Emissionssituation
Die Aussagen zur
Emissionssituation berücksichtigen offensichtlich nicht genügend andere, z. T.
neue Emittenten (Holzkraftwerk, Krematorium) in unmittelbarer Nachbarschaft, so
dass die Immissionssituation im Prognoseraum in Summe weit gefährlicher sein dürfte,
als im vorliegenden Gutachten postuliert. Da darauf alle Bewertungen zu Einflüssen
auf Mensch, Natur und Umwelt fußen, sind diese schlussfolgernd in Frage zu
stellen. Es wird erwartet, dass die UVP – die hiermit eingefordert wird –
diese Fragen klärt. Dies sollte sowohl den engeren Betrachtungsraum für eine
Immissionsprognose, der zumindest in Hauptwindrichtung größer als 2,5km sein
sollte, als auch den weiteren Landschaftsraum mit seinen sensiblen Räumen und
Nutzungen bezüglich der Risiken des Feinstaub- Ferntransports betreffen.
Im Fazit wird die Errichtung der geplanten Anlage abgelehnt, da Risiken bei der Betreibung nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden können bzw. Emissionen und Folgen nicht als irrelevant untertrieben werden dürfen. Angesichts des hohen Fremdmülls i. S. von aus weiter Ferne kommend ist die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage in einer so sensiblen und mit anderen Entwicklungschancen reichen Region nicht nachhaltig!
Der Vorstand des Lokale Agenda 21 Eberswalde e.V.
Frank
Wruck, Vorsitzender
Madlen Fischer
Johannes Giebermann
Dr. Wilfried Hierold
Karl - Dietrich Laffin