Lokale Agenda 21 Eberswalde e.V.                                            

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                                                                                                                             Eberswalde, den 12.02.2007

Landesumweltamt Brandenburg
Regionalabteilung Ost
Genehmigungsverfahrensstelle
Müllroser Chaussee 50

15236 Frankfurt (Oder)

  

Einwendung zum Antrag auf Genehmigung der thermischen Verwertungsanlage der Fa. Theo Steil GmbH, mit vorgeschalteter Einrichtung zur Abfallaufbereitung in 16227 Eberswalde, Angermünder Str.77

 Bezug: Antragsunterlagen z. o. g. Antrag im Rahmen der öffentlichen Auslegung

 

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 der Vorstand des Vereins Lokale Agenda 21 Eberswalde e.V. bezieht hiermit Stellung gegen den o. g. Antrag und erhebt im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hier Einwendungen. Der Verein hat sich ausführlich mit der Problematik des Antrages beschäftigt und im Rahmen seines Vereinszweckes, der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland Eberswalde und dabei der Unterstützung der Bürgerbeteiligung zwei Bürgerversammlungen u. a. mit  Vertretern des Antragstellers durchgeführt, in deren Folge und durch Einsicht in die Unterlagen nachstehende Bedenken und Hinweise entstanden sind.

Die Stellung Nehmenden sind vom Antrag der Fa. Th. Steil auf Errichtung der Anlage gemeinschaftlich in Beziehung zu den Zwecken des Vereins betroffen, da sie die Perspektiven der Stadt und Region im Sinne der nachhaltigen Entwicklung, der Lebensqualität und des Allgemeinwohls sowie die Berücksichtigung des Bürgerwillens betreffen.

Die Einwendungen sind Meinungen der Mitglieder des Vorstandes wie unten zeichnend. 

Nach Quellen des LUA BB (Umweltdaten Brandenburg 2006, Fachartikel Technischer Umweltschutz“) bestehen im gemeinsamen Entsorgungsraum Berlin- Brandenburg derzeit und auch in Bezug auf die Abfallprognose 2014 genügend freie Kapazitäten zur thermischen Verwertung von Abfällen wie hier beantragt. Es kann diesbezüglich als nicht nachhaltig empfunden werden, wenn vorhandene und genehmigte Anlagen nicht besser ausgelastet und damit Ressourcen geschont werden. Eine Zuwendung von ca. 5Mio.€ Steuergeldern als Investitionszulage (15%) wird angesichts dieses offenkundigen Fehlbedarfs als Verschwendung angesehen. 

Das Unternehmen Th. Steil GmbH ist bisher ausschließlich in der Metallaufbereitung tätig und verfügt dort über lange Erfahrungen. Die geplante Anlage aber wäre die erste Müllverbrennungsanlage der Firma, d. h. es handelt sich um ein neues, völlig andersartiges Geschäftsfeld, in dem keinerlei Erfahrung im ordnungsgemäßen Betrieb einer derartigen Anlage bestehen! Die Anlage wird überdies mit einer Brennstoffzusammensetzung geplant, die n. u. K. bisher in Deutschland nicht in Betrieb ist. Dadurch erscheinen alle Verweise auf andere Anlagen in Bezug auf Verfahrenssicherheit, Rauchgasreinigung und Unbedenklichkeit prinzipiell fragwürdig. 

Der vorgesehene Standort liegt in Nähe von Wohngebieten, die neben allgemeiner Wohnbebauung auch besonders vorsorgebedürftige Einrichtungen wie Kita und Altenpflegeheim aufweisen. Dazu kommen Großbetrieben der Nahrungsmittelproduktion (Brotfabrik Märkisch Edel, Märka Getreideaufbereitung) und des Lebensmittelhandels in unmittelbarer Nähe und tw. im Kerngebiet der prognostizierten maximalen Immission.

Nach unserer Auffassung ist dadurch der Standort als besonders sensibel in Bezug auf die Betroffenheit der Bevölkerung anzusehen. Die mehrfach postulierte Irrelevanz der Emission muss in einer humantoxikologischen Prognose geprüft werden, da alle Risiken, u. a. im Havariefall, n. u. A. nicht ausreichend bewertet sind.

Der Lokalen Agenda 21 Eberswalde e.V. ist die Sensibilität des Themas „energetische Verwertungsanlage“ bewusst. Bei einer Entscheidung dieser Tragweite für eine Stadt ist jedoch eine Kommunikation im Abwägungsprozess mit den Bürgern anzustreben um Akzeptanz zu schaffen. Die bisherige Öffentlichkeitsarbeit zum Thema war kontraproduktiv und wäre im Falle einer Errichtung der Anlage zu korrigieren. Die Öffentlichkeitswirksamkeit im Falle einer Errichtung der Anlage über die Stadtgrenzen hinaus sollte ebenfalls berücksichtigt werden. „Image“ und Entwicklung der Stadt würden durch solch einen Bau richtungweisend beeinflusst. 

Eberswalde und sein Umland hat eine besonders attraktive, aber auch sensible Naturraumausstattung, die sich in der Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten verschiedener Kategorien ausdrückt. Das Biosphärenreservat Schorfheide- Chorin dient dabei u. a. als Beispielsraum für eine harmonische und nachhaltige Landschaftsentwicklung mit nachhaltigen Landnutzungssystemen. Entwicklungsziele von Stadt und Region sind so u. a. Tourismus und Gesundheitswesen, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft und Naturschutz.

Die beantragte Anlage läuft diesen Zielen entgegen; neben direkten Negativfolgen wie Immission und Landschaftsbildbeeinflussung wird ein Imageschaden befürchtet, der die bisherige Wertschöpfungen und Entwicklungspotentiale negativ beeinflussen würde. 

Durch die Anlage würden fortlaufend gereinigte Rauchgase incl. Wärme abgegeben. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der Rauchgase wird aus den Reinigungsstufen und aus den Qualitätsparametern der Ersatzbrennstoffe deklariert. Das dies so sein wird und immer eingehalten werden wird, hängt von vielen Faktoren ab. Entsprechen die vorgesehenen Verfahren und Stufen der Rauchgasreinigung tatsächlich der EU- Kategorie „best verfügbare Technik“?

Im Sinne der Bürger von Eberswalde wäre insbesondere bezüglich der Filteranlagen der maximal mögliche technische Schutz für die Gesundheit der Anwohner Pflicht.

Wie werden die Grenzwerte für Chlor und Quecksilber von <1% eingehalten, die in der Qualitätsdeklaration des beabsichtigten Ersatzbrennstoffs fast erreicht werden, aber in Bezug auf die Verbrennungstemperatur höchst relevant für die Emissionswerte sind?

Insgesamt muss die Gefahrenabwehr neben der fortlaufenden Prüfungen ankommenden Abfalls und einer permanenten Rauchgasüberwachung auch besondere Vorsorge für verschiedenartige Havariefälle vorsehen, damit auch im Störfall keine unzumutbaren Belastungen für Mensch, Natur und Umwelt eintreten. Ist ein Störfallplan nach StörfallVO vorzulegen und genügen die Antragsunterlagen diesen Anforderungen?

Es wird dahingehend Besorgnis geäußert, dass zusätzliche Quellen für Staubemissionen aus dem Umgang mit den Ersatzbrennstoffen bei Anlieferung, Aufbereitung, Lagerung und Beschickung des Brennkessels, aber auch bei Reinigung, Umschlag und Transport der Aschen, Schlacken und Filterrückstände nicht genügend kalkuliert sind, so dass die Emissionssituation  als problematischer als dargestellt zu bewerten wäre.

Die Aussagen zur Emissionssituation berücksichtigen offensichtlich nicht genügend andere, z. T. neue Emittenten (Holzkraftwerk, Krematorium) in unmittelbarer Nachbarschaft, so dass die Immissionssituation im Prognoseraum in Summe weit gefährlicher sein dürfte, als im vorliegenden Gutachten postuliert. Da darauf alle Bewertungen zu Einflüssen auf Mensch, Natur und Umwelt fußen, sind diese schlussfolgernd in Frage zu stellen. Es wird erwartet, dass die UVP – die hiermit eingefordert wird – diese Fragen klärt. Dies sollte sowohl den engeren Betrachtungsraum für eine Immissionsprognose, der zumindest in Hauptwindrichtung größer als 2,5km sein sollte, als auch den weiteren Landschaftsraum mit seinen sensiblen Räumen und Nutzungen bezüglich der Risiken des Feinstaub- Ferntransports betreffen. 

Im Fazit wird die Errichtung der geplanten Anlage abgelehnt, da Risiken bei der Betreibung nicht ausreichend sicher ausgeschlossen werden können bzw. Emissionen und Folgen nicht als irrelevant untertrieben werden dürfen. Angesichts des hohen Fremdmülls i. S. von aus weiter Ferne kommend ist die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage in einer so sensiblen und mit anderen Entwicklungschancen reichen Region nicht nachhaltig!

 

Der Vorstand des Lokale Agenda 21 Eberswalde e.V.

Frank Wruck, Vorsitzender
Madlen Fischer
Johannes Giebermann
Dr. Wilfried Hierold   
Karl - Dietrich Laffin