MOZ Mittwoch, 20. Dezember 2006 Anzeigen_17
Bekanntmachungen
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Errichtung
und Betrieb einer Anlage zur thermischen Verwertung von
Abfällen
mit vorgeschalteten Einrichtungen zur Abfallaufbereitung am Standort 16227 Eberswalde
Bekanntmachung
des Landesumweltamtes Brandenburg
vom 19. Dezember 2006
Die Theo Steil GmbH, Ostkai 6, 54293 Trier beantragt eine Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Angermünder Straße 77, in 16227 Eberswalde, in der Gemarkung Finow, Flur 13, Flurstück 81 eine Anlage zur thermischen Verwertung von Abfällen mit vorgeschalteten Einrichtungen zur Abfallaufbereitung zu errichten.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.1 a) der Spalte 1 des Anhanges der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BlmSchV) sowie um ein Vorhaben der Nr. 8.1.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 3b Abs. 1 UVPG ist das Vorhaben UVP-pflichtig.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Verbrennung (Feuerungswärmeleistung 49,5 MW) von 90.000 t/a hochkalorischen Abfällen (Ersatzbrennstoffe) mit angeschlossenen Anlageneinrichtungen zur Stromerzeugung (elektrische Leistung 11,5 MW). Neben der thermischen Verwertung von Abfällen aus dem eigenen Unternehmen sollen ca. 23.800 t/a Gewerbeabfälle aus dem standortnahen Territorium angenommen und in vorgeschalteten Einrichtungen zur thermischen Verwertung aufbereitet werden.
Die Inbetriebnahme der Anlage ist im II. Quartal
2008 vorgesehen.
I. Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen Unterlagen werden einen Monat vom 02.01.2007 bis einschließlich 02.02.2007 im Landesumweltamt Brandenburg, Regionalabteilung Ost, Genehmigungsverfahrensstelle, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 103 in 15236 Frankfurt (Oder), in der Stadtverwaltung Eberswalde (Rathaus), Breite Straße 42-44, Raum 106 in 16225 Eberswalde und in der Gemeinde Schorfheide, Erzbergerplatz 1, Zimmer 2.11 in 16244 Schorfheide OT Finowfurt ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.
II. Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 02.01.2007 bis einschließlich 16.02.2007 schriftlich bei einer der vorgenannten Stellen erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
III. Erörterungstermin
Die form- und fristgerechten Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 27.03.2007, um 10.00 Uhr, im Haus Schwärzetal, Weinbergstraße 6a, in 16225 Eberswalde
erörtert. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
IV. Hinweise
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu
geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen
Durchführung des Genehmigungsverfahrens
nicht erforderlich sind. Die Zustellung der Entscheidung über die
Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
V. Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BlmSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. IS. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 60 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BlmSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juni 2005 (BGBl. I S. 1687)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1666) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), mit der Berichtigung vom 9. September 2005 (BGBl. I S. 2797, zuletzt geändert durch Artikel 66 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)
Landesumweltamt Brandenburg
Regionalabteilung Ost Genehmigungsverfahrensstelle